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glauben und glauben lassen

Die Freiheit zu glauben, was wir wollen – oder auch nicht zu glauben – ist im Rahmen der Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert und gilt als wesentliches Menschenrecht. Sie erlaubt jedem Menschen, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Trotzdem wird im gesellschaftlichen Alltag nach wie vor um den konkreten Umfang dieser Freiheit gerungen, sei es bei den Themen Architektur und Schulunterricht oder bei der Frage von Bestattungen.

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Monatslosungen

„Nun lässt du deinen Sklaven frei, in Frieden, wie du gesagt hast, Herr, denn ich habe selbst das Heil gesehen, das du bereitet hast vor den Augen aller Völker: ein Licht, um alle Nationen zu erleuchten und um dein Volk Israel zu verherrlichen.“
Lukas 2, 29-31

„Nun lässt du deinen Sklaven frei, in Frieden, wie du gesagt hast, Herr, denn ich habe selbst das Heil gesehen, das du bereitet hast vor den Augen aller Völker: ein Licht, um alle Nationen zu erleuchten und um dein Volk Israel zu verherrlichen.“
Lukas 2, 29-31

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Gott spricht: Euch aber, die ihr meinen Namen fürchtet, soll aufgehen die Sonne der Gerechtigkeit und Heil unter ihren Flügeln.
Maleachi 3,20

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  • Gottesdienst, Martin Schmitz-Bethge

    So.. 7. Dez..  10:00 - 11:00


  • Vorweihnachtsfeier

    So.. 14. Dez..  15:00 - 18:00


  • Heilig Abend

    Mi.. 24. Dez..  16:00 - 17:00