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glauben und glauben lassen

Die Freiheit zu glauben, was wir wollen – oder auch nicht zu glauben – ist im Rahmen der Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert und gilt als wesentliches Menschenrecht. Sie erlaubt jedem Menschen, die persönliche individuelle Glaubensüberzeugung in Form einer Religion oder Weltanschauung frei und öffentlich auszuüben. Trotzdem wird im gesellschaftlichen Alltag nach wie vor um den konkreten Umfang dieser Freiheit gerungen, sei es bei den Themen Architektur und Schulunterricht oder bei der Frage von Bestattungen.

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„Die Güte des Herrn ist’s, dass wir nicht gar aus sind, seine Barmherzigkeit hat noch kein Ende, sondern sie ist alle Morgen neu, und deine Treue ist groß.“ Klagelieder 3, 22-23

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  • Predigendenkreis und Kirchenrat

    Do. 17. Okt.  15:30 - 21:00


  • Gemeindefrühstück mit Gemeindeversammlung

    So. 20. Okt.  10:00 - 13:00
    alle Räume


  • Besuchskreis

    Mi. 23. Okt.  10:00 - 11:30